Förderung
Was wird gefördert?
Bund und Länder fördern individuelle und berufliche Weiterbildungen bei ausgewählten Bildungsträgern, indem sie teilweise oder auch vollständig die anfallenden Kosten für Ihre Weiterbildung erstatten. Die Förderungen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Im Fokus stehen je nach Förderungsprogramm Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen, junge Absolventen oder auch ältere Beschäftigte. Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, haben Sie über diverse Förderprogramme unter Umständen Chancen auf einen Zuschuss von mindestens 50 Prozent der Weiterbildungskosten.
An wen richten sich die Fördermöglichkeiten?
Die Förderungen von Bund, Ländern und der Agentur für Arbeit richten sich nicht nur an arbeitslosgewordene Menschen. Berufliche Kompetenz ist auch eine wichtige Grundlage, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung von Beschäftigten stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Arbeitslose:
In den meisten Fällen ist eine Förderung notwendig, wenn Sie arbeitslos geworden sind. Um Ihr bestmögliches Bildungsziel und die notwendige Dauer Ihrer Weiterbildung zu planen, bietet sich ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle des jeweiligen Förderprogramms vor Beginn Ihrer Weiterbildung an.
Berufstätige:
Weiterhin gibt es auch verschiedene Fördermöglichkeiten für Berufstätige. Zum einen haben Sie die Möglichkeit auf eine Förderung Ihrer Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Eine Bedrohung durch Arbeitslosigkeit liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie in einem Arbeitsfeld tätig sind, für das Sie nicht einschlägig qualifiziert sind. Ob dies der Fall ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit festgestellt.
Außerdem bieten Bund und Länder spezielle Förderprogramme für ältere Beschäftigte oder Aufstiegsförderungen wie zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG. Die jeweiligen Förderkriterien können Sie den Richtlinien des entsprechenden Förderprogrammes entnehmen. Weiterhin ist es auch möglich, dass die Förderung Ihrer Weiterbildung beispielsweise aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses bewilligt wird.
Das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz ist der indirekte und erweiterte Nachfolger des WeGebAU-Programms (Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Im neuen Qualifizierungsgesetz wurde die staatliche Förderung ausgeweitet und die Zielgruppe erweitert. Von der Maßnahme können Berufstätige profitieren, die mitten im Job stehen – jedoch nun unabhängig von ihrem Alter, ihrer Qualifikation oder der Betriebsgröße. Ihre Weiterbildung ist vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erneuern und zu erweitern, um ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig zu sichern. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in sogenannten Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Wenn Sie eine passende Fördermöglichkeit gefunden haben, ist es wichtig, diese frühzeitig zu beantragen. Unter Umständen kann die Einhaltung von Fristen über die Bewilligung Ihres Förderantrages entscheiden. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen und sich schon vorab über die Voraussetzungen der Förderungsmaßnahmen für die berufliche Weiterbildung informieren.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Als Arbeitsuchender ist der erste Schritt zur Beantragung einer Förderung ein persönliches Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter. In diesem Beratungsgespräch vor Ort erörtern Sie, ob für Sie eine Weiterbildung sinnvoll ist, um eine dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben zu erreichen oder Ihre berufliche Perspektive zu verbessern. Ist dies der Fall, wird geklärt, in welchem Arbeits- oder Themengebiet, in welchem zeitlichen Umfang und in welchem Ausmaß eine Weiterbildung für Sie individuell in Frage kommt.
Bei der Förderung von Berufstätigen müssen Sie je nach Förderprogramm spezielle Kriterien erfüllen. Diese entnehmen Sie den Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms. Informieren Sie sich zunächst umfassend über die verschiedenen Programme und die entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Welche Kosten werden im Falle einer Förderung übernommen?
Für Ihre berufliche Weiterbildung als Arbeitsloser oder Beschäftigter können je nach Förderprogramm unter Umständen beispielsweise folgende Kosten übernommen werden:
- Weiterbildungskosten bzw. Gebühren
- Lohnfortzahlung während einer berufsbegleitenden Weiterbildung
- Kosten für die Eignungsfeststellung
- Fahrtkosten
- Kosten für die Betreuung von Kindern
- Kosten für Ihre Unterbringung und Verpflegung
Wann wird eine Weiterbildung gefördert?
Die Richtlinien und Förderkriterien der verschiedenen Förderprogramme sind sehr unterschiedlich. Durch die breite Auswahl an diversen Förderprogrammen, die unterschiedliche Zielgruppen abdecken, haben Sie eine gute Chance auf einen Zuschuss. Besonders Bund und Länder stellen eine Reihe Förderungszuschüssen zusammen. Diese können von unterschiedlichen Zielgruppen wahrgenommen werden, wie zum Beispiel von älteren Beschäftigten, Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen oder auch als Aufstiegsförderungen wie z.B. das Aufstiegs-BAföG.
Nach welchen Kriterien wird über eine Förderung entschieden?
Ihr individueller beruflicher Hintergrund wird geprüft und anhand dessen Entschieden, ob eine Förderung notwendig ist. Als Arbeitssuchender wird in den meisten Fällen zuerst geprüft, ob die Möglichkeit besteht, Ihnen ohne vorherige Weiterbildungsmaßnahme einen Job zu vermitteln.
Förderungen für Privatpersonen (Arbeitnehmer):
Begabtenförderung/ Weiterbildungsstipendium:
- fördert talentierte und motivierte Berufseinsteiger in den Gesundheitsberufen unter 27Jahren
- Voraussetzung ist eine Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (1,9 oder besser) sowie ein Beschäftigungsverhältnis von mind. 15 Wochenstunden
- innerhalb des Förderzeitraums von bis zu drei Jahren können insgesamt 7.200 Euro an Zuschüssen beantragt werden
- förderungswürdig: Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe, fachübergreifende Weiterbildungen, Betriebswirt, Fachwirt etc.
- einkommens- und vermögensunabhängig
- nicht rückzahlungspflichtig
- muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden, Anmeldeschluss ist der 15. Februar des jeweiligen Jahres
Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG:
- für berufliche Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-geregelter Prüfung und Mindeststundenzahl von 400 Ustd. (z.B. Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege)
- Zuschuss 40% (nicht rückzahlungspflichtig)
- 60% zinsgünstiges Darlehen (muss nicht in Anspruch genommen werden), davon 40% Erlass bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses
- alters-, einkommens- und vermögensunabhängig
- sollte 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden, aber auch noch im Verlauf möglich
Bildungsprämie/ Prämiengutschein:
- Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
- Richtet sich vor allem an Erwerbstätige, die bisher aus finanziellen Gründen auf Weiterbildung verzichtet haben
- Besteht aus a) dem Prämiengutschein und b) dem Weiterbildungssparen (Spargutschein) sowie einer verpflichtenden vorgeschalteten Prämienberatung
- Prämiengutschein für Erwerbstätige (mind. 15 Std. pro Woche) mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
- umfasst ausschließlich die Förderung der reinen, von der teilnehmenden Person gezahlten Veranstaltungsgebühren (inkl. MwSt.) – keine Nebenkosten (z.B. Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung)
- Pro Person kann je Kalenderjahr ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
- Zuschuss von 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500,00€
- der Eigenanteil (50%) muss vom Teilnehmer selbst bezahlt werden (kann nicht vom Arbeitgeber übernommen werden!)
- zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches darf noch keine Anmeldung/ Rechnungsstellung für die Maßnahme erfolgt sein
Bildungsurlaub:
- Niedersächsische Arbeitnehmer/innen haben im laufenden Kalenderjahr Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz
- Richtet sich vor allem an Erwerbstätige, die bisher aus finanziellen Gründen auf Weiterbildung verzichtet haben
- Besteht aus a) dem Prämiengutschein und b) dem Weiterbildungssparen (Spargutschein) sowie einer verpflichtenden vorgeschalteten Prämienberatung
- Prämiengutschein für Erwerbstätige (mind. 15 Std. pro Woche) mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)
- umfasst ausschließlich die Förderung der reinen, von der teilnehmenden Person gezahlten Veranstaltungsgebühren (inkl. MwSt.) – keine Nebenkosten (z.B. Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung)
- Pro Person kann je Kalenderjahr ein Prämiengutschein ausgestellt werden.
- Zuschuss von 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500,00€
- der Eigenanteil (50%) muss vom Teilnehmer selbst bezahlt werden (kann nicht vom Arbeitgeber übernommen werden!)
- zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches darf noch keine Anmeldung/ Rechnungsstellung für die Maßnahme erfolgt sein
Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten:
- Weiterbildungskosten können bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden
- Für die steuerliche Anerkennung der Weiterbildungskosten ist eine Darlegung des beruflichen Zusammenhangs von Vorteil.
- Typische Weiterbildungskosten sind zum Beispiel: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, …
- Für die Fortbildung angeschaffte Gegenstände, können wie Arbeitsmittel abgesetzt werden. Dazu zählen z.B.: Fachliteratur, Arbeitsmittel,
- Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: